Abwasserentsorgung: Gemeinde Balzheim

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Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Gemeindegebiet über die Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbandes Mittleres Illertal in Au.

Die Abwassergebühr teilt sich in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem Bezug des Frischwassers. Für die Niederschlagswassergebühr sind die befestigten Flächen auf einem Grundstück maßgeblich.

  • Welche Flächen werden ermittelt?

Für die Niederschlagswassergebühr werden alle Dach- sowie befestigten Flächen auf einem Grundstück herangezogen. Voraussetzung: Sie müssen einen Kanalanschluss haben bzw. mittelbar in die Kanalisation fließen (Regenwasser läuft von der Garageneinfahrt auf die Straße).

Nicht alle befestigten Flächen auf einem Grundstück werden gleich bewertet. Bei Pflasterbelägen versickert ein Teil des Regenwassers, noch mehr bei Rasengittersteinen, während Regenwasser auf Asphaltbelägen ohne Versickerung in die Kanalisation fließt.

  • Regenwassernutzung und Versickerungsanlagen

Die gesplittete Abwassergebühr soll auch Anreize für die Regenwasserbewirtschaftung geben. Befestigte Flächen, die in Zisternen oder Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf in den Kanal entwässertw erden, werden nicht bzw. teilweise zur Niederschlagsgebühr herangezogen. Haben diese Anlagen einen Notüberlauf, erhalten die dahin entwässerten Flächen einen Rabatt.