Lebenslagen - ServiceBW: Gemeinde Balzheim

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Meldepflicht

Kurzbeschreibung

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Rechtsgrundlage

§ 17 BMG

§ 33 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.

Zugehörige Leistungen

Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Meldebescheinigung beantragen
Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Wohnsitz abmelden
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
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