Grundsteuerreform 2025: Gemeinde Balzheim

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Grundsteuerreform 2025

Am 16.12.2024 wurden die Hebesätze wie folgt beschlossen:

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 400 v.H.;
Grundsteuer B (Grundvermögen) 236 v.H.

Hebesatzsatzung  (PDF-Dokument, 767,36 KB, 11.02.2025)

Die festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025. 

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform 2025 (PDF-Dokument, 95,81 KB, 20.01.2025)

Bitte beachten Sie, dass Einwendungen gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten sind.

Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen diesen oder den Grundsteuerwertbescheid eingelegt wurde. 
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die angeforderte Steuer trotz Widerspruch zum Fälligkeitstermin zu zahlen ist.