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Schöffenwahl 2023

Artikel vom 01.03.2023

Es finden wieder Wahlen für die ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. In diesem Verfahren haben die Gemeinden eine wichtige Aufgabe, sie müssen für die Wahl der Schöffen entsprechende Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt.

Welche Anzahl an Personen in die Vorschlagsliste von unserer Gemeinde aufgenommen werden müssen, wurde vom Landgericht noch nicht mitgeteilt. Dennoch kann bereits jetzt eine Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgenommen werden.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Zur Wahl vorgeschlagen werden kann, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist, mit Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat und in der Gemeinde wohnt. 

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt nicht nur Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, sondern auch Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Ebenso gefragt sind geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Bewerber für das Jugendschöffenamt sollten zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung Erfahrung haben.

Es ist geplant, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 15. Mai 2023 die Vorschlagsliste beschließen wird.  Der Schöffenausschuss beim Amtsgericht wird in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Schöffen wählen.  

Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren, melden Sie sich bitte bis zum 24. April 2023 beim Bürgermeisteramt Balzheim, Frau Damaschke, Tel. 9578-13, damaschke(@)gemeinde.balzheim.de, Mo.-Do. während den üblichen Öffnungszeiten. Die Bewerbungsformulare können auch auf der Homepage der Gemeinde Balzheim unter www.balzheim.de abgerufen werden.

Weitere Informationen rund um die Schöffenwahl finden Sie unter

www.schoeffenwahl2023.de.

 

Zum Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffin- / Jugendschöffenvorschlagsliste (PDF-Datei)

Zum Formular zur Aufnahme in die Schöffin- / Schöffenvorschlagsliste (PDF-Datei)